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Informationen zur Rürup Rente


Für Selbstständige und Freiberufler

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2011 sind 72 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.


Eine Rürup-Rente als Altersvorsorge kann ein äußerst wichtiges Produkt für Ihre persönliche Zukunft sein und Versicherungsverträge sind zumindest für den Laien nicht immer in allen Details leicht zu erfassen. Daher legen wir bei diesem Thema besonderen Wert auf eine umfassende persönliche Beratung.
 
Diese Beratung ist für Sie natürlich völlig unverbindlich und kostenfrei. Unsere Berater sind absolut unabhängig und beraten Sie umfassend und objektiv.
 
Um Ihnen ein seriöses und maßgeschneidertes Angebot für die für Sie günstigste Berufsunfähigkeitsversicherung machen zu können, möchten wir Sie schon im Vorfeld bitten, die folgenden Fragen möglichst genau und vollständig zu beantworten.